Anmeldung und Bestätigung


Anmeldungen werden mit Buchung des Kurses, Workshops oder Reisen wirksam. Der Teilnahmebetrag ist mit Anmeldung fällig und muss bei Reisen bis spätestens 8 Wochen vor Reise bzw. 1 Woche vor Kursantritt auf das angegebene Konto entrichtet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, durch online Buchung oder durch Absenden des Anmeldeformulars durch das Internet, unter Anerkennung der AGB, für alle aufgeführten Teilnehmerinnen. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt Chinkilla deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reise- bzw. Kursvertrages vorbehalten. Der Vertrag gilt für die Dauer der gebuchten Reise bzw. Kurses.


Zahlungsbedingungen


Mit Reiseanmeldung ist eine Zahlung von 100 % der Gebühr je Teilnehmerin zu leisten. 
Chinkilla behält sich vor, die Teilnahme bei Nichtzahlung zu stornieren. Die bloße Nichtteilnahme am Kursprogramm entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

 

Reiserücktritt durch die Teilnehmerin, Ersatzperson, Umbuchung


Der Rücktritt einer Teilnehmerin vor Reise- bzw. Kursbeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt die Teilnehmerin gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig.
 Erfolgt der Rücktritt der Teilnehmerin nach Reisebeginn (vorzeitige Abreise) oder werden während der Reise aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Stornierungskosten fallen an, wenn keine Ersatzteilnehmerin für eine Reise gefunden wird! Wir bitten um Verständnis, wenn dies kurzfristig nicht möglich sein sollte. Mit der Anmeldung erkennst Du die Stornierungsbedingungen an.


Online-Kurs/-Workshop – Rücktritt durch die Teilnehmerin


Absagen sind über Eversports zu tätigen und 24h vor Kursbeginn erstattungsfähig. 
Bei Absagen im Zeitraum von 24h vor Kursbeginn ist keine Erstattung möglich. Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nicht erstattet werden.
Rücktritt, Unterrichtsausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Reise- bzw. Kursvertrag für ungültig erklären, wenn bis spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. mind. 3 Tage vor Kursbeginn der Restbetrag für die gebuchte Reise nicht auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 50.00 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung einer Reise bzw. Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, die Reise bzw. Kurse abzusagen. Alle Teilnehmerinnen erhalten in diesem Falle den gezahlten Reise- bzw. Kurspreis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 
Nach Reise- bzw. Kursbeginn ist die betreffende Reise- bzw. Kursleitung berechtigt, den Reise- bzw. Kursvertrag einer Teilnehmerin ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Teilnehmerin die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende. 
Kann der Unterricht wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, wird sich der Unterrichtende bemühen, den Unterricht nachzuholen. 
Kann ein Online-Kurs wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmerinnen eine Gutschrift.

 

Haftungsbeschränkung


Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Reise- bzw. Kurspreises, wenn einer Teilnehmerin ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Reise bzw. Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Liftanlagen, Umzug innerhalb eines Hauses, Wetter, höhere Gewalt, Pandemie, Staatlich veranlasster Lockdown etc.). Das während der Reise, Kurse, Workshop angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmerinnen in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Die Teilnehmerin haftet für von ihr beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Das Beförderungsrisiko trägt bei Eigenanreise die jeweilige Teilnehmerin. Für Gesundheitsschäden die die Kursteilnehmerin in den angebotenen Programmen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Die Kursteilnehmerin versichert, dass sie psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und der/die Lehrer informiert werden. Chinkilla übernimmt keine Haftung bei Ansteckung.


Mitwirkungspflicht


Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist die Teilnehmerin verpflichtet, alles ihr zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reise- bzw. Kursleitung in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Erkältungssymptomen ist der Zutritt und die Reiseteilnahme nicht gestattet.


Ausschluss von Ansprüchen


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise bzw. Kurses dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung der Reise bzw. Kurses verjähren alle Ansprüche aus dem Reise- bzw. Kursvertrag. Wird der Betrieb aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Regierungsbeschlüssen geschlossen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Karten oder Verträge.
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.


Allgemeines


Für Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jede Teilnehmerin selbst verantwortlich. Für seinen Versicherungsschutz ist jede Teilnehmerin ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflicht-, Reiserücktritts- und Unfallversicherung).


Gerichtsstand


Die Reisende bzw. Kursteilnehmerin kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.